Tandem Seestadt Bremerhaven

zum Konzept [pdf; 148 KB]

Die Tandempartner aus Bremerhaven haben im Frühjahr 2009 die Ergebnisse und Entwicklungen im Rahmen des Bundesmodellprogramms in lokalen Gremien vorgestellt. Die entsprechende Präsentation ist hier einsehbar:

Zusammenfassung lokaler Ergebnisse [pdf; 1 MB]

Ansprechpartner:

Horst Alester,

Amt für Jugend und Familie Bremerhaven
Tel 0471/5902515
horst.alester@magistrat.bremerhaven.de

Ansprechpartnerin für Organisatorisches:

Kurzvorstellung des Amtes für Jugend und Familie

Die Seestadt Bremerhaven ist eine Großstadt mit knapp unter 120.000 Einwohnern. Die Stadt ist von einem starken wirtschaftlichen Strukturwandel betroffen. Insbesondere im Bereich der Fisch- und der Werftindustrie ist es zu dramatischen Einbrüchen bei der Zahl der Arbeitsplätze gekommen. Diese Einbrüche konnten noch nicht durch die Ansiedlung neuer Industrien und Dienstleistungen, dem Containerhafenausbau, dem Bereich der Verarbeitung von Lebensmitteln, der Forschung und Lehre und durch den Tourismus kompensiert werden. Folge ist bei den Sozialstrukturdaten eine hohe Arbeitslosigkeit, große soziale Probleme in einzelnen Stadtteilteilen und Armut in den betroffenen Familien. 
Das Amt für Jugend und Familie des Magistrats der Stadt Bremerhaven hat sich diesen Herausforderungen insbesondere durch eine konsequente Orientierung auf die Menschen, die Familien und die informellen und institutionellen Strukturen in den betroffenen Sozialräumen gestellt.

Kurzvorstellung des Helene-Kaisen-Hauses

Seit den 50-er Jahren betreibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven ein Kinderheim. Mit dem Neubau eines Kinder- und Jugendwohnheims, dem Helene-Kaisen-Haus, im Jahre 1979 hat der Magistrat sich dazu bekannt, ein modernes und zukunftsfähiges Angebot im Bereich der stationären erzieherischen Hilfen vorzuhalten. Konsequent wurde dieses Angebot im Laufe der Jahre zu einer Einrichtung für vielfältige sozialpädagogische Dienstleistungen im Bereich der stationären, teilstationären, ambulanten und gemeinwesenorientierte Hilfen weiterentwickelt.

Diese inhaltliche Entwicklung hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven folgendermaßen strukturell gefördert und abgesichert:

  • zum 01.07.1995 wurde die Einrichtung 1. Modellbereich zur Erprobung der wesentlichen Elemente des Neuen Steuerungsmodells. Hier wurden alle Elemente des Kontraktmanagements, der Produktbildung, des Controllings und der Steuerung über Kennzahlen erfolgreich erprobt.
  • zum 01.01.1998 wurde die Einrichtung ein Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven

Kurzporträt des lokalen Ansatzes:

Ausgangslage
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat sich dazu entschieden, neben dem Amt für Jugend und Familie als öffentlichen Träger auch eine eigene Einrichtung zur Erbringung von Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorzuhalten. Beide Organisationsteile sind dem Dezernat III zugeordnet. Koordiniert durch das Dezernat haben das Amt für Jugend und Familie und das Helene-Kaisen-Haus den Auftrag, die Entwicklung einer wirkungsorientierten Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung in Bremerhaven voranzubringen. Dazu wurde in einem gemeinsamen Organisations-entwicklungsprozess seit dem Beginn des Jahres 2000 ein Pilotprojekt zur Entwicklung einer betriebswirtschaftlich orientierten Kosten- und Leistungs-verantwortung im Rahmen der grundlegenden Elemente der „Neuen Steuerung“ durchgeführt. Es war damit das erste umfassende Projekt zur Zusammenführung der Fach- und Ressourcenverantwortung im Bereich des Amtes für Jugend und Familie überhaupt.

In dem Pilotprojekt wurde zwischen dem Leiter des Amtes für Jugend und Familie und dem Koordinator eines Stadtteilbüros ein Kontrakt geschlossen mit Festlegungen zu

  • dem Budget bezogen auf alle wesentlichen Leistungen der Hilfen zur                                Erziehung
  • den zu erbringenden Leistungen; hier im Wesentlichen die vertraglich festgelegte Zusammenarbeit mit dem Helene-Kaisen-Haus bei der Entwicklung von familien- und sozialraumorientierten Hilfen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
  • einem kennzahlengestützten Berichtswesen mit Berichts-verpflichtungen sowohl durch den Koordinator als auch durch das Helene-Kaisen-Haus

Es war die Erwartung, dass sich auf diese Weise neben der notwendigen Budgetorientierung eine Ergebnisorientierung bei allen Beteiligten der Kooperation durchsetzt. Dazu war es notwendig, dass die SozialarbeiterInnen vor Ort flexible und individuelle Hilfesettings auf der Grundlage des § 27 ff SGB VIII festlegen und deren Wirksamkeit ständig überprüften.

Es war eine weitere Erwartung, dass über einen an der Betriebswirtschaft orientierten Nachweis der Mittelverwendung im Abgleich mit weiteren Sozialraumstrukturdaten für den Bereich der Hilfen zur Erziehung Steuerungsinformationen mit dem Ziel einer  sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung gewonnen werden.

In dieser Kooperation zwischen den Allgemeinen Sozialen Diensten des Amtes für Jugend und Familie und dem Helene-Kaisen-Haus wird davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit einer Hilfe zur Erziehung in einem unmittelbaren Verhältnis zu dem Grad der Einbeziehung der Betroffenen in die Zielfindung für die Hilfe und in die Umsetzung der Maßnahme steht.

Gemeinsame Ziele
Von der Teilnahme an dem Modellprogramm erwarten die Tandempartner, dass sie unter Begleitung durch die Fachberatung, durch die Evaluation und im Austausch mit den übrigen Programmteilnehmern zu einer Vereinbarung nach § 78a SGB VIII kommen, in der

  • auch im teilstationären und stationären Bereich Leistungs-beschreibungen entwickelt werden, die individuelle und wirkungsorientierte Betreuungssettings fördern
  • Entgelte vereinbart werden, die Anreize geben für individuelle und wirkungsorientierte Betreuungssettings (Bonus)
  • zentrale Standards für die Beurteilung der Wirkung einer Maßnahme entwickelt und festlegt werden.

Gemeinsame Vorhaben zur Erreichung der Ziele
Zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Helene-Kaisen-Haus wurde ein Personalentwicklungsprozess abgestimmt und wird zukünftig weiterentwickelt, der sich im Wesentlichen darauf bezieht, ein ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientiertes Vorgehen in der Jugendhilfe mit Frau Dr. Maria Lüttringhaus (Essen) zu trainieren; hier bisher insbesondere:

  • Ressourcenorientiertes Vorgehen im Leistungsbereich
  • Ressourcenorientiertes Vorgehen im Gefährdungsbereich in Kooperation mit den Sorgeberechtigten
  • Kollegiale Beratung
  • Konfliktmoderation

Weiter wird eine Qualifizierung des Beratungsprozess im Hilfeplanverfahren durch Methoden wie: eine checklistengestützte Fallbearbeitung, Moderationsmethode, Visualisierungen und Zeitmanagement angestrebt.

Schließlich wird die Qualifizierung der Fallarbeit durch Einsatz von Genogrammen, Netzwerkkarten, Ressourcenkarten, Darstellungen der Helfergeschichte und mit an Standards orientierten Risikoeinschätzungen angestrebt.

Bezogen auf die Zusammenarbeit mit den Betroffenen soll verstärkt gearbeitet werden unter den Fragestellungen:

  • welches Ziel hat der Betroffene
  • welche eigenen Ressourcen bringt er zur Erreichung dieses Ziels ein
  • welche Ressourcen sollen durch die Hilfe zur Erziehung hinzugefügt werden.

Statement:

Wir machen mit, weil wir die Feststellungen des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend in dem Interessenbekundungsverfahren zu dem Modellprogramm uneingeschränkt teilen. Die Qualitätsfrage, also die Frage danach, in welchem Maße im Einzelfall eine Hilfe zur Erziehung zur Erreichung der Ziele des Betroffenen bzw. zur Sicherung des Kindeswohls wirksam ist, wird in der bisherigen Systematik der  78a-Verhandlungen nicht konsequent gestellt. In der Praxis der sozialen Arbeit vor Ort wird jedoch schon mit vielen Elementen der Wirkungsorientierung gearbeitet

Die Widersprüche zwischen dem bestehenden Leistungsangebots- und Entgeltsystem auf der einen und der Praxis der qualitäts- und wirkungsorientierten Arbeit mit den Betroffenen auf der anderen Seite führt dazu, dass

  • das Helene-Kaisen-Haus in Teilbereichen erhebliche betriebswirtschaftliche Risiken eingeht, und dass
  • das Amt für Jugend und Familie in Teilbereichen eine Angebotsstruktur finanziell unterstützt, die nicht konsequent wirksame und wirtschaftliche Hilfen vorhält.

Das möchten wir mit Hilfe des Bundesmodellprogramms ändern. Wir erwarten am Ende mehr Wirksamkeit der Hilfen für die Betroffenen als Leistungsberechtigte, mehr betriebswirtschaftliche Sicherheit für das Helene-Kaisen-Haus als Leistungserbringer und einen effizienteren und effektiveren Ressourceneinsatz für das Amt für Jugend und Familie als Leistungsträger

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